Wann ist ein Sicherheitskonzept vorgeschrieben?
Das ist nicht bundesweit einheitlich geregelt und hängt von Landesrecht, Art und Größe der Veranstaltung und den Vorgaben der Genehmigungsbehörde ab. Ich schaue mir Ihren konkreten Fall gern an und sage Ihnen, welcher Umfang sinnvoll ist. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Wie früh sollten Kommunen mit der Sicherheitsplanung beginnen?
Bei größeren Veranstaltungen sollte die Sicherheitsplanung mehrere Monate vorher beginnen, damit genug Zeit für Abstimmungen mit Behörden und Einsatzkräften bleibt. Bei wiederkehrenden Festen lohnt es sich, direkt nach der Veranstaltung mit der Nachbereitung für das nächste Jahr zu starten.
Was kostet ein Sicherheitskonzept für eine Kommune?
Der Aufwand hängt von Größe, Dauer und Komplexität der Veranstaltung ab. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, das Sie auch für Ihre interne Freigabe oder Vergabe nutzen können.
Übernehmen Sie die Abstimmung mit Feuerwehr, Polizei und Sanitätsdienst?
Ja. Ich bringe Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst und Veranstalter an einen Tisch, bereite die Besprechungen vor und sorge dafür, dass alle auf demselben Stand sind. Gerade diese Koordination entscheidet oft darüber, ob ein Konzept in der Praxis funktioniert.
Können Sie im Rahmen eines Vergabeverfahrens anbieten?
Ja, ich erstelle Ihnen gern ein Angebot, das Sie für Ihr Vergabe- oder Beschaffungsverfahren verwenden können. Schicken Sie mir einfach die Unterlagen oder Eckdaten an
christoph@zimmermann.ac.
Muss ein Sicherheitskonzept jedes Jahr neu erstellt werden?
Nicht zwingend neu – aber es sollte regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Änderungen bei Gelände, Programm, Besucherzahlen oder Vorgaben müssen einfließen, ebenso die Erfahrungen aus dem Vorjahr.
Können Sie ein bestehendes Sicherheitskonzept prüfen?
Ja. Ich schaue mir bestehende Sicherheitskonzepte an, prüfe sie auf Vollständigkeit und Praxistauglichkeit und gebe konkrete Hinweise zur Verbesserung – oder überarbeite sie gemeinsam mit Ihnen.
Sind Ihre Konzepte auch für Nicht-Fachleute verständlich?
Ja, das ist mir besonders wichtig. Ein Sicherheitskonzept nützt nur, wenn Verwaltung, Politik und Einsatzkräfte es schnell erfassen und umsetzen können – mit klarer Struktur, Plänen und eindeutigen Zuständigkeiten statt endloser Fließtexte.
Beraten Sie auch zum Zufahrtsschutz gegen Überfahrtaten?
Zufahrtsschutz ist heute bei vielen Veranstaltungen im öffentlichen Raum ein Thema. Ich berücksichtige ihn im Sicherheitskonzept und stimme die Maßnahmen eng mit Polizei und Ordnungsbehörde ab. Dabei ist wichtig, dass Sperren die Rettungswege und Zufahrten für Einsatzkräfte nicht blockieren.
Wie werden Flucht- und Rettungswege geplant?
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei, ausreichend dimensioniert und gut erkennbar sein, und Einsatzkräfte brauchen Zufahrten und Aufstellflächen. Die konkreten Anforderungen hängen von Personenzahl, Gelände und Vorschriften ab und werden mit der Feuerwehr abgestimmt. Pauschale Zahlen nenne ich hier bewusst nicht – das gehört in die Prüfung des Einzelfalls.
Gibt es in NRW besondere Vorgaben für Großveranstaltungen?
Ja, in NRW gibt es landesspezifische Regelungen und Leitfäden für die Planung und Genehmigung von Veranstaltungen, insbesondere für Großveranstaltungen im Freien. Welche davon für Ihr Vorhaben relevant sind, klären wir im konkreten Fall.
Für welche Kommunen sind Sie tätig?
Sicherheitskonzepte und Beratung biete ich Kommunen bundesweit an. Termine und Begleitung vor Ort übernehme ich in NRW, bei größeren Projekten auch darüber hinaus. Mein Sitz ist in Grevenbroich.